Montag, 15. Mai 2017

Solvency II und die Neufassung des VAG - Auswirkungen auf die BAV

Was ist Solvency II?

Solvency II definiert EU-weit geltende Anforderungen an die Kapitalausstattung und das Risikomanagement sowie ein einheitliches Berichtswesen von Versicherungsunternehmen. Das neue Aufsichtssystem ermöglicht auf der Basis eines stärker prinzipien- und risikobasierten Ansatzes eine flexiblere Aufsicht.

Alle 28 EU-Mitgliedstaaten und die drei Staaten des Europäischen Wirtschaftraumes werden Solvency II anwenden. Als europäischer Standard soll Solvency II helfen, die Interessen der Versicherungsnehmer durch die Einschränkung der Insolvenzwahrscheinlichkeit von Versicherungsunternehmen zu schützen. 1


Soweit die Theorie - in der Praxis sieht die Wirklichkeit ein wenig anders aus, wenn man z.B. dem Research der deutschen Bank Glauben schenkt:


Solvency II wird die Art und Weise, wie Versicherer ihre Kapitalposition bestimmen, verändern.
Bislang orientiert sich die vorzuhaltende Kapitalanforderung für Versicherer an den Prämien. Zukünftig müssen die eingegangenen Risiken in der Kapitalanlage zu Marktwerten bewertet werden und gelten als Grundlage für das von den Versicherern vorzuhaltende Kapital.

Solvency II begünstigt Anleihen mit guter Bonität und kurzen Laufzeiten.
Das Marktrisiko, das die Volatilität der Kapitalanlagen berücksichtigt, sieht höhere Kapitalanforderungen gestaffelt nach Laufzeit und Rating vor. Staatsanleihen der EWR Staaten benötigen keine Kapitalunterlegung – unabhängig von dem Rating der Anleihe – und Pfandbriefe genießen eine Vorzugsbehandlung. Dies setzt Anreize für Versicherer, ihr Kapital entsprechend zu allokieren. 2

Wie wirkt Solvency II in das VAG?

Aus dem Ansatz von Solvency II, Anlagen in private equity und Immobilien als verstärkt risikobehaftet zu betrachten und dementsprechende Eigenkapitaldeckung zu verlangen sowie den Annahmen der Deutschen Bank lässt sich unschwer ableiten, dass die Versicherer ihr Anlageportfolio derart umschichten müssen, dass verstärkt kurzlaufende Staatsanleihen und Anlagen im Geldmarkt incl. dessen Derivaten genutzt werden.

Die Volatilitäten solcher Anlagen lassen erhebliche Schwankungen - oder Spielräume - in der bilanziellen Bewertung des Sicherungskapitals sowie der Bewertungsreserven zu, die sicher nicht eben zu Gunsten der Versicherten genutzt werden.

Da auch Langfristigkeit und Garantiezinsen mit zusätzlichem Eigenkapital unterlegt werden müssen, da diese Kategorien ebenfalls als risikoerhöht gelten, wird der Versicherungswirtschaft faktisch zum Ausstieg aus dem bekannten Garantie-Produkten gezwungen.

Diese Regelungen nach Solvency II schützen die Versicherungskonzerne faktisch vor dem Hintergrund einer längerfristigen Niedrigzinsphase vor den Folgen der verordneten Anlagepolitik.

Welche Gefährdungen für Versicherer ergeben sich daraus?

12 Mrd. € Defizit,
Gefährdung auch bei Zinsanhebung

Wie reagieren die Versicherer darauf?

Auffallend viele große Versicherer geben das Geschäft mit der klassischen LV spätestens zum 31.12.15 auf, um sich nicht den neuen verschärften Regelungen stellen zu müssen, obwohl Solvency II eine 16-jährige Übergangsfrist einräumt - das Geschäft ist einfach zu risikoreich geworden, da für langfristige Garantien mehr Eigenkapital bereitgestellt werden muss.

Hier eine Übersicht:
Talanx-Gruppe (Ausstieg Juli 2015)
  • HDI
  • Neue Leben (Vorsorge- und Absicherungsspezialist für Sparkassen)
  • PB Versicherung + PB Lebensversicherung (Versicherungskooperation mit der Postbank)
  • Targo Versicherung (Versicherungskooperation mit der Targobank)
  • BHW Lebensversicherung
  • BHW Pensionskasse
Ergo-Gruppe (Ausstieg September 2015)
  • Ergo Lebensversicherung (vormals Hamburg-Mannheimer und Victoria)
  • Vorsorge Lebensversicherung
  • Ergo Direkt (vormals KarstadtQuelle Versicherungen)
Generali-Gruppe (Ausstieg Mai 2015)
  • AachenMünchener Lebensversicherung
  • Cosmos Lebensversicherung
  • Dialog Lebensversicherung
  • Generali Lebensversicherung
Züricher-Gruppe (Ausstieg Juni 2015)
  • Zürich Deutscher Herold Lebensversicherung
  • DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung
  • Deutscher Pensionsfonds
  • Baden Badener Versicherung
Allianz
Die Allianz verlautbart im September 2015, dass sie das Garantiezinsmodell der klassischen KLV nicht mehr aktiv anbietet.


Statt dessen setzen die Anbieter im LV-Bereich fast ausschließlich auf Produkte ohne Garantiezins, die zwar höhere Erträge auf Grund freierer Anlagestrategien versprechen, aber keinerlei Garantie mehr bieten, also letztlich für den Kunden in keiner Weise mehr kalkulierbar sind.

Die den neuen LV-Produkten zu Grunde liegenden erweiterten Anlagemöglichkeiten etwa in Aktienportfolios, die diese höheren Erträge erwirtschaften sollen, kann getrost entgegengehalten werden, dass alle gemanagten an Aktienindizes orientierten Anlagekonstrukten gemeinsam ist, dass sie langfristig (also > 5 Jahre) nie den jeweiligen Index geschlagen haben.

Unterstellt man dann noch die bei Versicherungen üblichen Abschlusskosten sowie die Abdeckung biometrischer Risiken, kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Verbraucherschützer recht behalten, die von derartigen Produkten dringend abraten, da nicht zu erwarten steht, dass die Beitragsrenditen deutlich über den Inflationssatz steigen werden.




1 Homepage der BaFin
http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/VersichererPensionsfonds/AufbauSolvencyII/aufbau_solvency2_node.html

2 Deutsche Bank Research, 24.08.2011

Montag, 20. Februar 2017

Gesucht: zehn Mitarbeiter BAV

 


Sie sind an der Stelle interessiert, - Ihnen fehlt jedoch die entsprechende Ausbildung? Dann holen Sie diese in einem der entsprechenden Lehrgänge nach. Unter anderem bildet die Akademie für internationale Finanzierung (AIF) zum Fachberater BAV aus.

Donnerstag, 8. September 2016

Informationen zu den neuen Regeln zur Abfindung betreffend betrieblicher Altersvorsorge (bav)

Sind Sie betroffen? So sprechen Sie uns an.
 

Autor:


Global Consultancy AG
Jan Stoschek

Spezialberatung für Liquidität, Fördermittelmanagement und Projektfinanzierung 
Große Meißner Straße 15
01097 Dresden



Tel. +49 (0)351 329 65 661

Fax  +49 (0)351 329 65 669





QM-System zertifiziert nach PAS 1064


Wir bilden aus: Fachreferenten BAV

Dienstag, 2. August 2016

++ AKTUELL ++ Gerichtsurteil zur Durchgriffshaftung bei der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) - Arbeitnehmerversicherung

Die Durchgriffshaftung der BAV wird konkret - sofern Sie betroffen sind, sprechen Sie uns jetzt an.

Autor:



Global Consultancy AG
Jan Stoschek

Spezialberatung für Liquidität, Fördermittelmanagement und Projektfinanzierung 
Große Meißner Straße 15
01097 Dresden



Tel. +49 (0)351 329 65 661

Fax  +49 (0)351 329 65 669

Mobil: +49(0)176 3078 4524





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Mittwoch, 11. Mai 2016

Achtung tickende Zeitbomben! Pensionszusagen - Wie Sie diese halten können in einer veränderten Gesetzeslage


Macht es Sinn Pensionszusagen auszulagern? Warum?
 
Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Steuerrecht - die Rechtsprechung unterliegt ständigen Veränderungen. Gerade der Bereich zur Versorgung von Gesellschaftern und Geschäftsführern ist besonders stark betroffen.

Die Pensionszusagen liegt vielfach unbeachtet in der Schublade; dabei ist diese ein recht einfaches Instrument der Alterssicherung für Gesellschafter und Geschäftsführer. Auch für leitender Angestellte ist die Direktzusage ein probates Mittel der Steuerreduzierung in Unternehmen und wurde gerade in den vergangenen Jahren viel und gern genutzt.

Zeitbombe und Eigenkapitalvernichter

Doch die Rahmenbedingungen, Dokumentationsvorschriften, Berechnungszinssätze sowie steuerlicher Bewertungsvorschriften haben sich ständig verändert und führen nun oft genug dazu, dass diese Pensionszusagen sträflich unterdeckt sind. Spätestens seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sind sie zu bilanziellen Zeitbomben und Eigenkapitalvernichtern für das Unternehmen mutiert.

Im extremsten Fall wird die Firmen trotz solidem Kerngeschäft unverkäuflich, bzw. dere Rating sinkt rapide ab.

Pensionszusagen zu schützen vor dem Zugriff durch eine sich ständig ändernde Rechtsprechung


Eine rechtskonforme Sanierung bzw. die Auslagerung solcher Pensionszusagen sind komplexe Vorgänge. Unsere Experten arbeiten eng mit Ihnen und Ihrer steuerlichen Vertretern zusammen.

Wir sind für Sie da! Vertrauen, Kooperation, Kompetenz und Diskretion sind oberstes Gebot!
 Sprechen Sie uns an.

Global Consultancy AG Spezialberatung für Liquidität, Fördermittelmanagement und Projektfinanzierung - Jan Stoschek
Büro Dresden: Große Meißner Straße 15, 01097 Dresden
Tel. +49 (0)351 329 65 661
Mail: info@global-consultancy.de
 

Dienstag, 8. März 2016

Von wegen sicher! Brüsseler Konkordanz und EAEG hat das schon geregelt

Mit der Brüsseler Konkordanz  wurde die Haftung der Gebietskörperschaften für die Sparkassen von 2001 an bis zum Dezember 2015 vollständig abgeschafft, mit anderen Worten: die Sparkassen haften für Einlagen nur gemäß der gesetzlichen Einlagensicherung und ihrem Kernkapital. 










Die Einlagensicherung wird durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geregelt.

Vorrangig private Anleger werden berücksichtig, also Privatpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, eingetragene Vereine, Stiftungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und kleinere Unternehmen (vgl. § 3 Abs. 1 EAEG).
 

Klingt schön, ABER:
Nicht geschützt sind die Einlagen von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften sowie der öffentlichen Hand (vgl. Ausschlusskriterien gem. § 3 Abs. 2 EAEG).
 

Die oft unterstellte Haftung des Staates für die Spareinlagen wird mit diesem Gesetz jedoch nicht geregelt.

Nähres dazu finden Sie in unseren Erläuterungen zur Brüsseler Konkordanz und zum Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).


Was das für Sie bedeutet, lässt sich nur am konkreten Fall prüfen. Hierfür stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Global Consultancy AG Spezialberatung für Liquidität, Fördermittelmanagement und Projektfinanzierung

Global-Consultancy AG, Jan Stoschek
Große Meißner Straße 15
01097 Dresden
Tel. +49 (0)351 329 65 661
Fax +49 (0)351 329 65 669

www.global-consultancy.de
info@global-consultancy.de

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Dienstag, 1. März 2016

U-Kasse: Mehr Netto vom Brutto für Ihre Mitarbeiter, ohne dass der Unternehmer dafür belastet werden muss

Die Unternehmerkasse ist das älteste Modell der betrieblichen Altersvorsorge (bav) und aktuell das Einzige, das die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlten Gelder nicht an Versicherungen, Banken, Bausparkassen oder ähnliches weitergibt, sondern dem Unternehmen unter bestimmten Bedingungen für Investitionszwecke zur Verfügung stellt. Das Geld bleibt bei im Einflussbereich der Unternehmen!

 










 


Die U-Kasse wird so zu einer Bank im Unternehmen und wird wie ein zusätzliches Profitcenter geführt. Die entstehenden Zinserträge werden genutzt, um die zugesagten Leistungen an die Mitarbeiter zu erreichen.

Darüber hinaus bietet sie dem Unternehmen eine ganze Reihe günstige steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte, die den finanziellen Gestaltungsspielraum erheblich verbessern.

Als sozial engagierter Unternehmer, der viel Wert auf Mitarbeiterbindung legt, haben Sie mit dieser Weg der BAV viel mehr Spielraum, Ihren Mitarbeitern eine tatsächlich auskömmliche Ruhestandsversorgung zu gewährleisten.

Ein scheinbares Paradoxon ist es, dass Ihre Mitarbeiter mehr Netto bekommen, wenn die Bruttolöhne sinken!  Im Idealfall spart das Unternehmen bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten bis zu 2 Monatslöhne pro Mitarbeiter und Jahr, ohne, dass der Mitarbeiter einen Cent weniger Netto bekommt. 






Wie das funktioniert erläutern wir Ihnen gern persönlich. 
Hierfür können Sie uns gern über das Kontaktformular unserer Webseite ansprechen.

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